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Betriebsanlagengenehmigung

Betriebsanlagengenehmigungen sind zum Schutz von Anrainern, Kunden, Mitarbeitern aber auch zur rechltichen Absicherung des Betriebsinhabers vorgesehen und bedürfen bei Änderungen einer Anpassung bzw. beim Neubau einer erstmaligen Bewilligung. 

Durch die bereichsübergreifende Erstellung von Projektsunterlagen (Baugenehmigung, Gewerbeordnung, Wasserrechtsgesetz, Arbeitnehmerschutz, VEXAT, Abfallwirtschaftsgesetz, etc.) ist eine vielfältige Materie vorhanden, welche durch optimale Abstimmung in den Projektsunterlagen die Anrainerrechte sowie Umweltauswirkungen behandelt und als Grundlage für eine Behördliche Bewilligung dient.

 

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