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Energieausweise

Durch den Energieausweis hat sich die letzten Jahre eine Möglichkeit für die Bewertung von Gebäuden ergeben, wie es hinsichtlich des Energieverbrauchs (Wärme- und elektrische Energie) aussieht. Dies stellt somit eine Grundlage für den Vergleich der laufenden Energiekosten dar.

 

Durch das EAVG welches bei Neuvermietung oder Verkauf einer Wohnung / Haus einen Energieausweis fordert, sind auch bei thermischen Sanierungen und bei Inanspruchnahme von Fördermitteln Energieausweise verpflichtend. 

Im Zuge der Erstellung von Energieausweisen kann  (neben der Gebäudethermografie) eine Aussage über den thermischen Zustand vor Sanierung getroffen werden. Basierend auf diesen Ergebnissen können dann Sanierungsvarianten (mit verschiedenen Dämmstoffdicken, HKLS, Verglasung, etc.) gerechnet werden und die optimale Variante für die Ausführung getroffen werden. 

 

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